Sicher und günstig parken
Parkplätze - Valetparken - Transferdienst - PKW Pflege - Autovermietung
Fa. Arndt
familiengeführter Parkplatzanbieter mit vielen Serviceleistungen

Parkplätze ca. 5 Minuten vom Flughafen Leipzig/Halle entfernt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung

der Firma Silvia Arndt

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen der Firma Silvia Arndt Hauptsitz Milanstr.3 04435 Schkeuditz OT Radefeld und Ihren Zweigniederlassungen.

Niederlassungen

Hauptstr.5, 04435 Schkeuditz OT Freiroda

Hauptstr.50, 04435 Schkeuditz OT Freiroda

Ernst Thälmann Str.26, 04435 Schkeuditz OT Glesien

Mittelstr.32, 04435 Schkeuditz OT Hayna

Ikarusstr.14, 04435 Schkeuditz OT Glesien

1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Firma Silvia Arndt nicht an, es sei denn, die Firma Silvia Arndt hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Die AGB von Silvia Arndt gelten auch dann, wenn Silvia Arndt in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote von Silvia Arndt sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Silvia Arndt die Buchung des Kunden bestätigt wird und bei Parkplatzreservierungen erst wenn das Fahrzeug auf den Parkplätzen abgestellt ist.

2.2. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte von Silvia Arndt sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

3. Mietvertrag

3.1. Silvia Arndt bietet dem Kunden die Möglichkeit, sein Fahrzeug auf dem von Silvia Arndt betriebenen Parkplätzen gegen Entgelt abzustellen und den von Silvia Arndt betrieben Shuttle-Service zum Flughafen Leipzig /Halle und zurück kostenfrei einmalig zu nutzen.

3.2. Silvia Arndt ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen.

3.4. Silvia Arndt steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.

3.5. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. Silvia Arndt kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Silvia Arndt bleiben hiervon unberührt.

3.6. Verhalten auf dem Betriebsgelände

3.7. Auf dem Betriebsgelände von Silvia Arndt gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Mitarbeiter von Silvia Arndt und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.

3.8. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken von und zu benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Sollte ein Kundenfahrzeug so abgestellt werden, dass es andere, bereits parkende Kundenfahrzeuge so behindert, dass diese nicht ausparken können, ist Silvia Arndt dazu berechtigt, das behindernde Fahrzeug umsetzen zu lassen und dem Halter die Kosten der Umsetzung zzgl. einer Aufwandsentschädigung von 300 EURO in Rechnung zu stellen.

3.9. Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen.

3.10. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände von Silvia Arndt ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Silvia Arndt Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, sie zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen.

3.11. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist Silvia Arndt berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

3.12. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von Silvia Arndt zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Silvia Arndt ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Silvia Arndt im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle drohender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.

4. Shuttle-Service

4.1. Mieter eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände von Silvia Arndt sind berechtigt, maximal 8 Personen pro Fahrzeug einen kostenlosen Shuttle-Service vom Betriebsgelände von Silvia Arndt zum Flughafen Leipzig/Halle) und zurück zu nutzen. Pro gebuchten Stellplatz beinhaltet dies die einmalige Fahrt zum Flughafen und die einmalige Fahrt vom Flughafen zum Parkplatz. Bei zusätzlichen Shuttlefahrten wird für jede geleistete Strecke eine Zahlung von 15 EUR fällig.

4.2. Bei hohem Passagieraufkommen behalten wir uns im Interesse des Transports aller vor, in extremen Situationen (wie Staus, Flugzeugverspätungen, o.ä.) nur die Fahrer der Fahrzeuge zu befördern.

4.3. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Silvia Arndt ist zur Beförderung von Über-/Sperrgepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet.

4.4. In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell und richtet sich nach den Abflug- und Landezeiten des Kunden.

4.5. Die Beförderung zum den Flughafen erfolgt in der Regel bis zu dem vom Flughafenbetreiber festgelegten Haltepunkt, der in größtmöglicher Nähe zu dem Terminal liegt, in dem sich der Check-In-Schalter des Kunden befindet.

4.6. Die Ankunftszeit an unserem Parkplatz, die Landezeit am Flughafen und die Flugnummer sind von dem Kunden bei der Buchung anzugeben. Silvia Arndt haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor dem von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit bei Silvia Arndt zur Nutzung des Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens von Silvia Arndt seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von Silvia Arndt verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.

4.7. Der Rücktransport vom Flughafen zum Betriebsgelände von Silvia Arndt erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat Silvia Arndt nach erfolgter Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Silvia Arndt wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.

4.8. Silvia Arndt ist berechtigt, alkoholisierten oder randalierenden Personen eine Beförderung zu verweigern. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

4.9. Silvia Arndt stellt im Shuttle Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde diese unter Angabe der gewünschten Anzahl bei der Buchung angibt und Silvia Arndt eine entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme ausdrücklich bestätigt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Silvia Arndt zu zahlen.

5.2. Von Silvia Arndt angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.

5.3. Für die von Silvia Arndt angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von Silvia Arndtde angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

5.4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5.5. Gegen die Ansprüche von Silvia Arndt kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von Silvia Arndt anerkannt.

5.6. Auf bereits gegebene Rabatte werden keine weiteren Ermäßigungen oder Rabatte gewährt.

5.7. Sollten auf Grund von technischen Defekten die Preise im Internet fehlerhaft auspreist werden, gelten in jedem Falle die auf dem Parkplatz aushängenden Preislisten.

6. Rücktritt

6.1. Der Kunde kann bis zu 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt für den Kunden kostenfrei.

6.2. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6.3. Anzahlungen bei Reisebüros oder Dritten werden nicht erstattet.

7.1. Silvia Arndt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Silvia Arndt beruhen.

7.2. Sollte ein Fahrzeug wegen eines technischen Defekts nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet Silvia Arndt nicht für dadurch anfallende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten.

7.3. Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges, die nach Wagenabgabe und vor Wagenrückgabe auftreten, wird keine Haftung übernommen, ebenso wenig für Schäden, die andere Verkehrsteilnehmer (Kunden) einem Fahrzeug zufügen (Kratzer o.ä.). Sollten solche Schäden ohne Meldung eines Verursachers auftreten, handelt es sich um Fahrerflucht; diese zu verfolgen, ist nicht Sache von Silvia Arndt.

7.4. Wenn Mitarbeiter von Silvia Arndt Fahrzeugen, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, Starthilfe geben, geschieht dies ausschließlich nach Anweisung und auf Risiko des Kunden und ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit.

7.5. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei Abholung noch vor dem Starten in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich einem Mitarbeiter von Silvia Arndt anzuzeigen. Silvia Arndt kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die nicht entsprechend Satz 1 angezeigt werden.

7.6. Silvia Arndt haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen als die eigenen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zu verantworten sind. Dies gilt sowohl für Beschädigungen durch andere Kunden oder Dritte als auch bei Diebstahl.

7.7. Silvia Arndt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Silvia Arndt schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Silvia Arndt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

7.9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist die Haftung von Silvia Arndt ausgeschlossen.

7.10. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Silvia Arndt verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

7.11. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Versicherungen oder sonstige Dritte aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall an Silvia Arndt ab, soweit Silvia Arndt ein Schaden entstanden ist.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2. Erfüllungsort ist Freiroda, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

8.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Eilenburg.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Silvia Arndt, Milanstr.3, 04435 Schkeuditz oder per Mail info@flughafen-parkplatz-leipzig.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Radefeld, den 01.04.2015

Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Silvia Arndt ( Fahrzeugpflege)

Allen zwischen Silvia Arndt (im folgenden Anbieter genannt) und dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören nur die angebotenen Serviceleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Reinigung und Autowäsche. Andere Vertragsbedingungen/AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.3.Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.4.Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die übrigen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig.
1.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§2 Terminvereinbarungen

2.1. Zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Serviceleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2.2. Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1. Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.
3.2.Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, so kann der Anbieter gegenüber dem Auftraggeber als pauschaliertem Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 20,00 EUR geltend machen, soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§4 Reklamationen

4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges vom Anbieter an den Auftraggeber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl vorbehalten.
4.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.

§5 Schadensersatz

5.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen, ausgenommen:
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4.Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Haftung.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

§6 Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor Auftragsdurchführung

Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeuges wobei die Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert werden sollten. Z.B. wegen bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
7.3.Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.

§8 Preise / Pauschalpreise

8.1. Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Kfz. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.
8.3. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert.

§9 Autowaschanlage

9.1. Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nacherfüllung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu machen. Der Anspruch auf Nacherfüllung erlischt mit Verlassen des Firmengeländes.
9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
9.3. Bei Eintritt eines Schadens durch die Waschanlage haftet der Anbieter für den unmittelbar entstandenen Schaden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. Insbesondere erfolgt eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Fahrzeugteile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen und Spoiler sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, nach Maßgabe von Ziff. 5.1.
9.4.Die Einfahrt- und Benutzungsanweisungen für die Waschanlage sind vom Auftraggeber zu beachten.
9.5. Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen, die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung nach Maßgabe von Ziff. 5.1 übernommen.
9.9. Für alle am Fahrzeug angebrachten Felgen, die über die Reifenkontur hinausragen, bzw. nicht ausreichend geschützt sind, wird keine Haftung nach Maßgabe von Ziff. 5.1übernommen.

§10 Fahrzeugüberführung

10.1 Der Anbieter bietet dem Auftraggeber die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) des Kfz als Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
10.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
10.3. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.

§11 Sonstiges

11.1. Erfüllungsort ist Schkeuditz.
11.2. Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist Eilenburg.
11.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.

Radefeld, den 01.04.2015

Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Valetparken

I. Geltung und Vertragsabschlüsse

1. Alle von der Firma Silvia Arndt (nachfolgend „Anbieter“ genannt) angebotenen

Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit

der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB, welche er im Internet

oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.

1.1 Für alle Angebote und Leistungen der Silvia Arndt auf der Homepage

gelten ausschließlich diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende

Bedingungen des Kunden erkennt Silvia Arndt nicht an, es sei denn,

Silvia Arndt hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB

gelten auch dann, wenn Silvia Arndt in Kenntnis entgegenstehender oder von

diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos

ausführt.

II. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Silvia Arndt sind freibleibend. Verträge kommen erst

zustande, wenn Silvia Arndt die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss

(Buchungsanfrage) schriftlich bestätigt oder durch Gegenzeichnung des schriftlichen

Vertrages in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine Email genügen der

Schriftform .

2.2 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Silvia Arndt

und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

akzeptiert.

2.3 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Silvia Arndt sind, soweit sie keine

gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder

als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen

außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

2.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn

Silvia Arndt ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn

Silvia Arndt auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des

Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein

Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

III. Mietvertrag

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich um ein Mietvertrag handelt und nicht

um ein Verwahrungsvertrag.

3.1 Vertragspartner sind Silvia Arndt Milanstr.3 04435 Schkeuditz und der Kunde. Ein Vertrag zu den in den vorliegenden AGB genannten

Bedingungen kommt dadurch zustande, dass der Kunde im Reservierungsvorgang der

Website nach Eingabe seiner Daten auf den Button „Reservierung absenden“ klickt und

Silvia Arndt dem Kunden anschließend eine Reservierungsbestätigung an die im

Reservierungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse sendet. Der verbindliche

Vertragsschluss erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs der Reservierungsbestätigung im E-
Mail-Postfach des Kunden.

3.2 Silvia Arndt speichert die Vertragsdaten im eigenen Buchungssystem. Der

Kunde kann die Vertragsdaten dadurch speichern, dass er die Reservierungsbestätigung

und die ihm mit derselben E-Mail nochmals zugesandten AGB auf seinem Rechner

abspeichert oder diese ausdruckt.

3.3 Silvia Arndt bietet den Valet Service am Flughafen Leipzig/Halle an. Der

Kunde überlässt Silvia Arndt sein Fahrzeug am Flughafen Flughafen Leipzig/Halle und

erhält sein Fahrzeug bei der Rückreise am selben Ort zurück. Das Fahrzeug wird

während der Abwesenheit des Kunden auf dem von Silvia Arndt bereitgestellten

Parkplätzen für die Dauer der vom Kunden gebuchten Mietzeit abgestellt. Die vom

Kunden übermittelte Uhrzeit für die Fahrzeugübergabe bei Hinreise ist verbindlich und

verpflichtend . Abweichungen von bis zu 30 Minuten sind akzeptabel. Andere Zeiten , die

Silvia Arndt nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, mindestens 48 Stunden vorher,

müssen nicht akzeptiert werden und der Vertrag kann auf Kosten des Kunden storniert

werden. Der Kunde ist verpflichtet alle Änderungen bzw. Zeiten etc. umgehend

Slvia Arndt mitzuteilen, da sonst Silvia Arndt die Annahme des

Fahrzeuges verweigern kann. Die Mitarbeiter sind berechtigt ohne Angaben von Gründen

bei Bedrohung, Beleidigung etc. die Annahme zu verweigern und den Vertrag zu

stornieren.

3.4 Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Silvia Arndt kommt

zwischen dem Kunden und Silvia Arndt ein Mietverhältnis zustande. Weder

Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Silvia Arndt

übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden

eingebrachten Sachen.

3.5 Silvia Arndt ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw.

die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden

auf einen bestimmten Stellplatz.

3.6 Silvia Arndt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein

Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug

des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt

keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein

(Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Silvia Arndt kann in diesem Fall für

die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes

verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die

Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von

Silvia Arndt bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Silvia Arndt

berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von

Silvia Arndt auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.

IV. Verhalten auf dem Betriebsgelände

4.1 Auf dem Betriebsgelände dürfen PKW nur von Mitarbeitern der Silvia Arndt

bewegt werden, es sei denn das Personal erlaubt das befahren des Parkplatzes aus

speziellen Gründen.

4.2 Auf dem Betriebsgelände der Silvia Arndt gelten die Vorschriften der

deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten

Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die

Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Silvia Arndt, der

Mitarbeiter der Silvia Arndt und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten

jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich

so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.

Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat

der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das

ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert

werden. Soweit dem Kunden der Silvia Arndt ein bestimmter Einstellplatz

zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem

zugewiesenen Stellplatz abzustellen.

4.3 Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände des Silvia Arndt

ohne ausdrückliche Zustimmung der Silvia Arndt, Reparaturen an Fahrzeugen

vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle

abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe,

feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu

lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem

Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine

Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu

beseitigen. Unterlässt er dies, ist Silvia Arndt berechtigt, die Verunreinigungen

auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des

Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten

des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

4.4 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Silvia Arndt zu anderen

Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens ist nicht

gestattet. Silvia Arndt ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem

Betriebsgelände von Silvia Arndt im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und

Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.

4.5 Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen

Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen

Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes des Silvia Arndt

besitzt. Auf Verlangen der Silvia Arndt, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen

sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht

unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Silvia Arndt berechtigt, die Vorlage

eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die

vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Silvia Arndt berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden

keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

4.6 Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von Silvia Arndt ist untersagt ausser auf den vorgeschriebenen Bereich.

4.7 Taschen, Papiere, Wertgegenstände und sonstige Gegenstände welche zu einem

Einbruch in das Fahrzeug verleiten könnten, sind während der Parkzeit im Kofferraum

aufzubewahren.

V. Valet-Service

5.1 Zusammen mit der Anmietung eines Stellplatzes der Silvia Arndt stellt

Silvia Arndt für den Kunden den Valet-Service zur Verfügung.

5.2 Der Kunde fährt zum vereinbarten und in der Buchungsbestätigung genannten

Treffpunkt (Kurzparkzone des Flughafen Leipzig/Halle

und benachrichtigt Silvia Arndt 10min. vorher über sein

Erscheinen. Ein Mitarbeiter der Silvia Arndt nimmt das Fahrzeug des Kunden

am benannten Treffpunkt in Empfang und erledigt alle Formalitäten mit dem Kunden (z.B.

Fotografieren des Fahrzeugs, Kontrolle ob Fahrzeugschäden vorhanden). Der Kunde

muss dem Mitarbeiter nach Empfang der Durchschrift des Fahrzeugkontrollscheines den

Fahrzeugschlüssel aushändigen. Der Mitarbeiter der Silvia Arndt hat zeitnah das

Fahrzeug des Kunden auf den reservierten Parkplatz abzustellen.

5.3 Die Abflug- & Landezeiten und die Ankunftszeit am Flughafen Leipzig/Halle sind von

dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. Silvia Arndt haftet nach

Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VIII. nur, wenn die Angaben des

Kunden korrekt sind, der Mitarbeiter der Silvia Arndt mindestens 20 Minuten vor

der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit am

Flughafen Leipzig/Halle eintrifft und aufgrund eines Verschuldens der Silvia Arndt

der Kunde seinen Flug verpasst. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer

Gewalt oder für Verkehrsbedingte, nicht von Silvia Arndt verschuldete

Verzögerungen ist ausgeschlossen.

5.4 Der Rücktransport des Fahrzeuges erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat

Silvia Arndt nach seiner Landung und vor Abholung des Gepäcks telefonisch zu

benachrichtigen und am Terminal auf das Eintreffen seines Fahrzeuges zu warten.

Silvia Arndt wird daraufhin umgehend einen Mitarbeiter mit dem Kundenfahrzeug

zum Flughafen Terminal Leipzig/Halle schicken.

5.5 Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Silvia Arndt berechtigt,

unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder

Schlechterfüllung ein zustandekommen des Vertrages zu verweigern.

5.6 Um eine reibungslose und zeitnahe Annahme und Rückgabe des Kundenfahrzeuges

am Flughafen Terminal zu ermöglichen, ist Silvia Arndt verpflichtet alle Mittel, die

ihm zur Verfügung stehen zu nutzen, dazu gehören z.B., dass der Mitarbeiter des

Silvia Arndt nach der Annahme des Kundenfahrzeuges am Flughafen Terminal das Fahrzeug zum Betriebsgelände der Silvia Arndt zu befördern, um weiteren Kunden den bestmöglichen Service zu gewährleisten, damit auch diese nicht warten müssen. Das Gleiche gilt für die Rückreise

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden können.

Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem

Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. Die Reservierungsbestätigung

beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde

überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die

zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten

Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz in bar

bezahlt. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

6.2 Für die von Silvia Arndt angebotenen Parkleistungen gelten die

angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an

den jeweiligen Kalendertagen die von Silvia Arndt angebotenen Parkleistungen

nur zeitweise nutzt.

6.3 Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Silvia Arndt nicht

annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur

Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Silvia Arndt verpflichtet.

6.4 Gegen die Ansprüche von Silvia Arndt kann der Kunde nicht mit

Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten,

rechtskräftig festgestellt oder von Silvia Arndt anerkannt.

6.5 Sollte der Flieger gecancelt worden sein oder erhebliche Verspätung bei der Landung

haben und der Kunde gibt dem Silvia Arndt nicht rechtzeitig Bescheid,kann

Silvia Arndt für die entstandenen Kosten eine Service Gebühr in Höhe von 25€

berechnen.

6.6 Silvia Arndt kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur

vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.

VII. Rücktritt

7.1 Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen

eingeräumt.

7.2 Zusätzlich kann der Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per

Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24

Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei.

Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittpauschale in Höhe von 50 % des

vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen,

dass ein geringerer Schaden bei der Firma Silvia Arndt entstanden ist. Falls der

Kunde gar nicht zur Fahrzeugübergabe erscheint erfolgt eine Pauschale von 100% des

zu leistenden Entgelts.

7.3 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den

vorstehenden Regelungen unberührt.

7.4 Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht:

Handeln Sie bei Vertragsschluss als Verbraucher, können Sie Ihre Vertragserklärung

innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor

Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art.

246 § 2 in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten

gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur

Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Silvia Arndt

Milanstr.3

04435 Schkeuditz

E-Mail: info@flughafen-leipzig-valetparking.de

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können

Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz oder

teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise

herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass

Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf

gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen

innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer

Widerrufsbelehrung, für uns mit deren Empfang.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren

ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt

haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

VIII. Haftung / Haftungsausschluss

8.1 Die Schadensersatzhaftung von Silvia Arndt, seiner gesetzlichen Vertreter

und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend abweichend

geregelt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursachte Schäden sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an

Leben, Körper oder Gesundheit. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei

vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, die so wesentlich sind,

dass ihre Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten); bei leicht

fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung allerdings der Höhe nach auf

den typischerweise vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden begrenzt. Im Falle eines

KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-
Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges.

Eine Haftung der Firma Silvia Arndt für KFZ-Diebstahls-, Brand-, Hagel- Sturm-
oder Unwetterschäden, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl bei einem gebuchten

Parkplatz auf einer Freifläche wird ausgeschlossen. Ebenso werden bei Buchung einer

Freifläche Schäden durch Tiere, durch den Wind umher gewehte Gegenstände oder

Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub etc. ausdrücklich

ausgeschlossen. Infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm

beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände der Firma Silvia Arndt verbrachte

Fahrzeug verursacht werden, haftet der Kunde unabhängig von einem Verschulden für

alle Schäden.

8.2 Die Firma Silvia Arndt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern

der schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von

Firma Silvia Arndt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände

sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

8.4 Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Silvia Arndt grober

Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schaden begrenzt.

8.5 Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der

Kunde dafür zuständig, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei

der Rückgabe nicht anspringen, haftet Silvia Arndt nicht für anfällige Rückfahrt-
oder Übernachtungskosten wie (Taxi, Mietwagen, Hotel etc.). Silvia Arndt haftet

nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe)

seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Für technische oder

mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach

Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige

Reparatur liegt in der Verantwortung des Kunden. Jedes Fahrzeug muss einen

Ersatzreifen vorweisen, sollte dies nicht vorhanden sein und ein Reifenwechsel kann bei

einem Schaden nicht gewechselt werden, dann haftet Silvia Arndt nicht für die

Rücktransportkosten (Taxi, Zug, Mietwagen etc.)und auch nicht für das Abschleppen des

Fahrzeuges.

8.6 Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug zu prüfen und einen Schaden an seinem

Fahrzeug unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines

Fahrzeuges anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere

Personen zu verantworten sind.

8.7 Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder

Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen

Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an Silvia Arndt

ab, soweit Silvia Arndt ein Schaden entstanden ist.

8.8 Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge

technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem

Betriebsgelände sowie auf öffentlichen Wegen/ Straßen.

8.9 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder

im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten.

8.10 Der Anbieter haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst

oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne

Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen

wurden, haftet der Kunde.Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die

Haftung von dem Anbieter ausgeschlossen.

8.11 Ferner ausgeschlossen ist eine Haftung für den Verlust von am PKW angebrachten

Anbauteilen, wie Radkappen, Spoilern, Antennen sofern Silvia Arndt dies nicht

nach Maßgabe dieser AGB zu vertreten hat. Silvia Arndt haftet zu keiner Zeit für

das pünktliche Erreichen des gebuchten Fluges seiner Kunden. Der Kunde ist selbst

dafür verantwortlich, rechtzeitig am Flughafen zu sein bzw. rechtzeitig einzuchecken,

wenn er z.B. den Fahrer nicht telefonisch erreichen kann. Aus einem nicht rechtzeitigen

Einchecken können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Der

Kunde ist für Schäden an seinem Fahrzeug grundsätzlich darlegungs- und

beweispflichtig. Sollte der Beweis, dass das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wurde,

unbestritten, rechtskräftig oder von Silvia Arndt festgestellt oder anerkannt

werden wird vermutet, dass die Beschädigung während der Standzeit bei Silvia Arndt

eingetreten ist. Dann hat in der Regel Silvia Arndt die Schäden zu

verantworten und zu ersetzen. Die Beweislast liegt generell beim Kunden, als dass der

Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder unsere Mitarbeiter verursacht

wurde, wenn aufgrund des Schadenbilds und -ortes angenommen werden kann, dass der

Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war. Für das

Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Silvia Arndt gilt deutsches Recht.

Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender

Vorschriften des Rechts des Staats ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

8.12 Die Aufrechnung gegen Forderungen von Silvia Arndt durch den Kunden ist

nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

8.13 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Silvia Arndt erstellen bei

„Annahme“ eines Kundenfahrzeug ein Übergabeprotokoll, dieses Übergabeprotokoll

bietet relevante Daten wie: z.B.: Kilometerstand, Tankfüllmenge usw., ist aber nicht

verbindlich sondern nur ein Hilfsmittel. Etwaige offensichtliche Schäden werden markiert,

können aber durch Tageszeit oder Witterungsverhältnisse usw. beeinflusst sein. Das

Übergabeprotokoll zeigt nur den objektiven, im Moment der „Annahme“ festgestellten,

Gesamteindruck des Fahrzeuges und ist somit nicht allein Gewährleistungsrelevant.

IX. Datenschutz

Die Silvia Arndt bereitgestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz

geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von

Silvia Arndt im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und

gespeichert werden. Die Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, sofern

hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies

zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der

Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse,

Telefonnummer und Flugdaten, an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet

werden.

X. Schlussbestimmung, Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Silvia Arndt, es sei denn, dass

ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

10.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland

keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten

aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden nach Wahl des

Anbieters Geldern oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen

Fällen jedoch Geldern ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche

Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung

unberührt.

10.4 Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen

ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.5 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken

enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen

Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen

Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Radefeld, den 01.04.2015

Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.


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